Reiterhof Oberpörlitz

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Hofordnung für den Aufenthalt auf dem Reiterhof  Oberpörlitz und in der Ferienpension & Reittouristik Hörnlein im Reiterhof Oberpörlitz


Allgemeines


-    Auf dem gesamten Gelände der Ferienpension und des Reiterhofes Oberpörlitz besteht Rauchverbot (mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherinseln) sowie Rauch – und Alkoholverbot für Jugendliche unter 16 Jahren in Anlehnung an das Jugendschutzgesetz (JuSchG).
-    Auf dem Gelände des Reiterhofes und der Ferienpension herrscht ein angemessener Umgangston. Das Verhalten gegenüber Mensch und Tier ist fair zu gestalten.
-    Der Aufenthalt in der Ferienpension & Reittouristik Hörnlein auf dem Reiterhof Oberpörlitz, alle Aktivitäten sowie der Umgang mit den Pferden und die Teilnahme am Reitunterricht erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr.
-    Das Betreten vom Wirtschaftsbereich, d.h. Baustellen, technischen Geräten und den Futterlagern sowie außerhalb des Futterlagers gestapelte Futterballen ist untersagt. Weiterhin obliegt die Bedienung von technischen Anlagen (z.B. Beregnungsanlage) ausschließlich dem Personal des Reiterhofes.
-    Das Parken ist von allen Gästen des Hofes nur auf den ausgewiesenen Flächen gestattet.
-    Die Ferienpension & Reittouristik und der Reiterhof haftet nicht für Schäden und Verletzungen, die während oder infolge der Ausübung des Reitsportes auftreten, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
-    Für die Teilnahme an den Reitstunden besteht Reitkappenpflicht und das Tragen von zweckentsprechender Kleidung und festem Schuhwerk (über das Gelenk reichend, mit einem Absatz und an der Spitze nicht zu breit). 
-    Es wird der Abschluss einer Unfallversicherung für alle Personen empfohlen.
-    Für  die auf den Hof mitgebrachten Gegenstände während der Reitstunden bzw. bei Veranstaltungen wird nicht gehaftet.
-    Für alle nicht hofeigenen Pferde, die die Anlage des Reiterhofes nutzen, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung und ausreichender Impfschutz erforderlich.
-    Alle Personen haften für schuldhaft verursachte Schäden. Es ist eine private Haftpflichtversicherung erforderlich. Alle Schäden an der Reitanlage sind unverzüglich zu melden.
-    Für eine reibungslose Organisation des Betriebsablaufes ist den Anweisungen des Reiterhofpersonals umgehend Folge zu leisten.
-    Den Besuchern des Reiterhofes wird hiermit erklärt, dass im Rahmen der Ausübung des Pferdesportes Bilder und Videomaterial entstehen können. Diese dürfen ohne Namensnennung für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit in Druckerzeugnissen sowie auf der Homepage und Social – Media –Kanälen des Reiterhofes und der  Ferienpension & Reittouristik, unentgeltlich genutzt und veröffentlicht werden. Dieser Einwilligung kann jederzeit schriftlich widersprochen werden. Die Einwilligung ist freiwillig, aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen keine Nachteile.

Besondere Bestimmungen zusätzlich für Reiterferien/Lehrgänge


-    In der Regel findet im Rahmen der Reiterferien auch Begleitprogramm sowohl auf dem Hofgelände (z.B. Gemeinschaftsspiele im Haus und im Freien) als auch außerhalb des Hofgeländes (bei Ausflügen z.B. in die örtlichen Freibäder, Badeseen etc.) statt. Mit der Anmeldung zu den Reiterferien stimmt der  Erziehungsberechtigte zu, dass sein minderjähriges Kind, für das er die allgemeine Aufsichtspflicht der Ferienpension & Reittouristik Hörnlein für die Dauer des Ferienaufenthaltes auf dem Reiterhof Oberpörlitz überträgt, an diesem Begleitprogramm teilnimmt. Im Rahmen dieses Begleitprogrammes wird vorraussichtlich ein Besuch der nahe gelegenen Stadt Ilmenau durchgeführt. Mit der Anmeldung zu den Reiterferien stimmt der Erziehungsberechtigte zu, dass sich sein minderjähriges Kind in einer vorher festgelegten Zeitspanne (ca. 1 h) in Kleingruppen (2-4 Kinder) frei in der Stadt Ilmenau bewegen darf.
-    Die Betreuer werden im Rahmen des Machbaren und pädagogisch Vertretbaren die Teilnehmer der Reiterferien betreuen und beaufsichtigen. Dennoch kann es keine lückenlose Aufsicht geben.
-    Das Hofgelände darf nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis der Betreuer verlassen werden.
-    Notwendige Maßnahmen, die für die Ordnung, Disziplin und Sicherheit während der Reiterferien sorgen, werden von den Teilnehmern anerkannt.
-    Die Einteilung für die Reitgruppen erfolgt ausschließlich von den Reitlehrern/Betreuern. Deren Anweisungen ist aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten.
-    Jegliche Pferdeboxen und Koppeln werden nicht ohne die Begleitung bzw. der Erlaubnis der Betreuer betreten. Eigenmächtiges Füttern durch die Teilnehmer ist untersagt.
-    Stall- und Nachtruhezeiten sind unbedingt einzuhalten.
-    Die Haus- und Hofordnung bildet den Rahmen für einen angenehmen zwischenmenschlichen Umgang und einen reibungslosen Verlauf der Reiterferien/Lehrgänge. Die Hausordnung ist jederzeit im Hauptgebäude einsehbar. Für die Teilnehmer erfolgt bei Beginn der Reiterferien/Lehrgänge eine entsprechende Einweisung und Belehrung.
-    Die Hausordnung wird mit dem Akzeptieren der AGB von den Teilnehmern der Reiterferien und deren Erziehungsberechtigten anerkannt.
-    Mit der Anmeldung zu den Reiterferien erklärt der Erziehungsberechtigte, dass der Minderjährige hinreichend selbständig und verantwortungsbewusst ist, um diese Verhaltensregeln einhalten zu können. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung können Teilnehmer vom Ferienaufenthalt ausgeschlossen werden. In diesem Fall findet keine Erstattung des Entgeltes statt.
-    Für persönliche Gegenstände ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, den Kindern keine Wertgegenstände, z.B. teure Handys oder Spielekonsolen, mitzugeben. Die Ferienpension & Reittouristik Hörnlein haftet nicht für den Verlust der persönlichen Gegenstände der Teilnehmer oder Diebstahl.
-    Für den Fall des vorzeitigen Abbruchs der Reiterferien – aufgrund höherer Gewalten oder anderer Beeinträchtigungen der Sicherheit der Teilnehmer – übernimmt die Ferienpension & Reittouristik Hörnlein keine Haftung.
-    Vorzeitige Abreise auf eigenen Wunsch: Bei Antritt der Reiterferien und frühzeitiger Abreise auf eigenen Wunsch (unstillbares Heimweh) besteht kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückzahlung der Teilnahmegebühr oder der entstandenen Reisekosten.
-    Um Ablenkung der Kinder zu vermeiden und einen harmonischen Tagesablauf zu gewährleisten, werden die eigenen Handys/andere Medien zum Telefonieren (z.B. Uhren) der Kinder eingesammelt und sicher verwahrt. Mit Akzeptieren der AGB erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden. Die Kinder haben die Möglichkeit, täglich mit ihrem eigenen Handy ihre Erziehungsberechtigten kurz zu kontaktieren. Es ist jedoch zu bedenken, dass Telefonate in den Abendstunden oder übermäßige Kontaktaufnahme seitens der Eltern Heimweh verursachen kann! 
-    Im Notfall werden die Erziehungsberechtigten selbstverständlich umgehend kontaktiert!
-    Der Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass die Betreuer im Notfall Erstversorgungen an seinem Kind vornehmen und ggf. einen Arzt hinzuziehen dürfen oder sein Kind in ein Krankenhaus gebracht wird. Eine Benachrichtigung an ihn erfolgt umgehend. Die Erziehungsberechtigten stellen ihre jederzeitige Erreichbarkeit sicher.
-    Im Fall einer notwendigen Abholung eines Teilnehmers trägt die Ferienpension & Reittouristik Hörnlein keine entstehenden Kosten. Teilnahmegebühren werden nur nach Rücksprache erstattet.
-    Der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen, die in Zusammenhang mit der Betreuung und Aufsicht seines Kindes von Wichtigkeit sein könnten, an die Ferienpension & Reittouristik Hörnlein weiterzuleiten. Dies betrifft Angaben zu chronischen Erkrankungen, Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, einzunehmenden Medikamenten und Verhaltensauffälligkeiten (z.B. ADHS, Bettnässen etc.). Diese sind im Anmeldeformular anzugeben. Sie unterliegen der Schweigepflicht. Für Schäden, die durch vollständige und wahrheitsgemäße Informationen seitens des Erziehungsberechtigten hätten verhindert werden können, übernimmt die Ferienpension & Reittouristik Hörnlein keine Haftung. 
-    Im Rahmen der Reiterferien werden Fotomappen der Ferienkinder angefertigt, welche käuflich erwerbbar sind. Mit Akzeptieren der AGB erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden. Dieser Einwilligung kann jederzeit widersprochen werden. Die Einwilligung ist freiwillig, aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen keine Nachteile.
-    Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass die von ihnen im Anmeldeformular angegebenen personenbezogenen Daten ihrer Kinder und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz) vertraulich erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen.